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Alle Themen anzeigen Aktfoto (Ralf_Schmitz, 19.08.2002, 00:22 Uhr) | (1 Antwort, letzter Beitrag: 28.08.2002, 10:29 Uhr)
Hallo, ich weiß leider nicht ob ich bei Ihnen richtig bin, trotzdem folgende Frage: Seit einiger Zeit bieten wir in unserem Studio (Tattoo & Piercing) auch Akt-Fotografien an. Fotografiert wird digital und auch die Bildbearbeitung erfolgt am PC. Vor einiger Zeit habe ich nun Fotos von einer jungen Dame gemacht und diese auch gefragt, ob ich ein oder zwei besonders gut gelungene Aufnahmen zu Werbezwecken in unseren Räumlichkeiten ausstellen dürfte und Sie gab mir mündlich diese Erlaubnis. Seit einiger Zeit habe ich die Bilder nicht mehr ausstehen, sondern in einem Album, welches nur Personen zugänglich gemacht wird, die sich ebenfalls auf diese Art Fotografieren lassen möchten. Auf einmal möchte die Kundin nicht mehr daß überhaupt noch Fotos von Ihr bei mir verbleiben oder gezeigt werden, da Sie angeblich darauf angesprochen wurde. Negative gibt es natürlich nicht, natürlich bin ich gerne bereit Sie nicht mehr in meinem Werbe-Album zu zeigen, aber wie sieht es nun rechtlich aus ? Die Kundin hat ja Ihr Recht am eigenen Bild, aber darf ich meine Werke nicht für meine Zwecke nutzen? Es ist ja nur ein Demo-Album und das liegt nicht öffentlich aus.
Für die Beantwortung meiner Fragen wäre ich Ihnen sehr dankbar. |
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| Aktfotos in Werbemappe (Dr_Daniel_Koetz , 28.08.2002, 10:29 Uhr) | | Guten Tag,
grundsätzlich gilt eine einmal erteilte Veröffentlichungsbefugnis unbefristet. Das gilt für ein Schaufenster wie bei Ihnen ebenso wie für die Werbemappe. Wenn ein Unterlassungsanspruch aber wirksam geltend gemacht wird, dann darf das Bild auch nicht mehr in der Mappe sein, weil "öffentlich" nicht öffentlich im Sinne etwa einer Presseveröffentlichung zu verstehen ist, sondern im Sinne des Zeigens der Bilder für einen unbestimmten Personenkreis. "Unbestimmt" liegt hier aber vor, wenn jeder Interessent die Bilder sehen darf.
Bitte vervollständigen Sie Ihr Profil; ich hatte darauf hingewiesen, daß nur noch Anfragen von "echten Personen" beantwortet werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Daniel Kötz http://www.bildnisrecht.de |
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