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Alle Themen anzeigen Negative: Dokumentierte Vernichtung (sukarujak, 03.09.2002, 23:20 Uhr) | (1 Antwort, letzter Beitrag: 04.09.2002, 10:23 Uhr)
Guten Abend, Herr Dr. Kötz,
haben Sie in folgendem Punkt einschlägige Erfahrungen bzw. eine Empfehlung für mich?
Auf welche Weise kann eine dokumentierte Vernichtung einer begrenzten Menge von Foto-Originalen (Negative, Vergrösserungen) erfolgen, wenn diese evtl. später einmal in juristischer Hinsicht Beweiskraft haben soll? Kennen Sie eine Institution, die derartige Dienstleistungen ausführt?
Danke und Gruss sukarujak |
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| Negative: Dokumentierte Vernichtung (Dr_Daniel_Koetz , 04.09.2002, 10:23 Uhr) | | Guten Tag,
der Vernichtungsanspruch spielt in der Praxis kaum eine Rolle. Denn der Anspruchsteller kann sich die Negative auch aushändigen lassen. Eine dokumentierte Vernichtung dürfte zu bejahen sein, wenn man einen professionellen Aktenvernichter beauftragt. Dieser quittiert dann den Erhalt von "1 KG Fotonegative" und stellt eine Bescheinigung aus.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Daniel Kötz http://www.bildnisrecht.de |
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