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Alle Themen anzeigen Gebäude noch einmal (fastimage, 05.07.2001, 13:27 Uhr) | (1 Antwort, letzter Beitrag: 05.07.2001, 18:20 Uhr)
Hallo, Herr Dr. Kötz,
eine ähnliche Frage von "mast76" wurde schon einmal von Ihnen dahingehend beantwortet, daß private Gebäude nur mit Erlaubnis veröffentlicht werden dürfen.
Heißt das nun, daß alle anderen Gebäude ohne Erlaubnis als Hintergrund veröffentlicht werden dürfen? Konkrete Beispiele: Semperoper, Berliner Sparkasse, Brandenburger Tor, ein Friedhof, Kirche, Rathaus? Gibt es Einschränkungen z.B. bei Aktfotos?
vielen Dank im voraus! Ralf |
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| Re[0]: Gebäude noch einmal (Dr_Daniel_Koetz , 05.07.2001, 18:20 Uhr) | | Öffentliche Gebäude wie die Semperoper usw. können o.w. als Hintergrund verwendet werden, auch bei Aktfotos. Etwas anderes mag gelten bei pornografischen Aufnahmen vor Privatgebäuden (Berliner Sparkasse), wenn ein Zusammenhang besteht, wobei dieser schon augenfällig sein müßte; etwa durch eine Herabsetzung der Berl. Sparkasse o.ä.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Daniel Kötz http://www.koetzlaw.de |
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