agenturhandel
foto.studio.de
E-Mail schreiben Hilfe Chat-Hotline Mitgliederbereich
 Mitglieder
 Mitglieder-Suche
 Login
 Neuanmeldung
 Branchenbuch
 Fotografen
 Galerien
 Topfotografen
 Mietstudios
 Bildagenturen
 Newcomer
 Neueintrag
 Verbände
 Insider
 Service
 Jobangebote
 Jobgesuche
 Ausschreibungen
 Neugeschäft
 Testshooting
 Pay-Shooting
 Kleinanzeigen
 Pressemitteilungen
 Kalender
 Links
 Magazin
 Gallery
 Gallery - Archiv
 Produktinfo
 Recht
 Newcomer-Gallery
 Lexikon
 Mediaboard
 Ausbildung
 Medienspiegel
 Treffpunkt
 Diskussion
 Chat
 Mailingliste
 Webpoolis
 Bank
 Information
 Admins
 Impressum
 Datenschutzerklärung
 Premiummitgliedschaft
 Mediadaten
 FAQ
 Hilfe
 Hotline
 
LoginNeuanmeldung
Messenger starten
Wer ist online?
zum Notifier!


cookies
Wieso sollten Sie cookies setzen?


NEU!
Foto-Recht

Haben Sie Fragen? Rechtsanwalt Dr. D. Kötz hilft Ihnen!


Gallery
Hans Neleman


Artikeltalk
cookies
Artikel
Erste Hilfe
Eintrag ändern
Messenger
Profile


Eine webpool Produktion

Druckversion Druckversion
 foto.studio.de / magazin / tipps / recht / forum  03.05.2024 
 Recht-Forum

Sie wollen die fachliche Meinung eines Juristen hören? Rechtsanwalt Herr Dr. D. Kötz steht Ihnen im Forum Rede und Antwort.

Mit der Bitte um Beachtung:
Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen und thematisch oder inhaltlich deplatzierte Beiträge wie z.B. persönliche Angriffe oder Einstellung von Beiträgen, die Rechte Dritter verletzen, werden von uns kommentarlos gelöscht!

Bitte loggen Sie sich ein, um einen neuen Beitrag zu schreiben!


 Alle Themen anzeigen

Beiträge suchen
sortiert nach: Treffer/Seite
 Werbung für Freiberufler erlaubt? (POS, 15.01.2003, 22:51 Uhr)
(2 Antworten, letzter Beitrag: 08.11.2004, 11:25 Uhr)

Hallo,

Ich habe meinem Finanzamt eine freiberufliche Tätigkeit als Fotodesigner gemeldet.
Meine Frage: Darf ich Werbung machen und wenn ja in welcher Form ?
- ANZEIGE -
Zweig einklappen Werbung für Freiberufler erlaubt? (Dr_Daniel_Koetz Premium , 16.01.2003, 17:37 Uhr)
 Guten Tag,

natürlich dürfen Sie Werbung machen! Und zwar wie Sie wollen!

Eingeschränkt sind nur die Tätigkeiten, die unmitelbar in das Arbeitsfeld von Fotografen fallen. Ein typisches Beispiel ist die Hochzeitsfotografie.

Mit freundlichem Gruß,

Daniel Kötz
http://www.koetzlaw.de
Zweig einklappen Re[0]: Werbung für Freiberufler erlaubt? (enies, 08.11.2004, 11:25 Uhr)
 Hallo,

ist diese eingeschränkte Tätigkeit auch noch gültig, nachdem der Beruf des Fotografen seit Anfang 2004 zulassungsfrei ist?

D.h. kann man seit Jan. 2004 auch ohne gelernter Fotograf zu sein

  • Gewerbe als Fotograf anmelden
    sowie
  • Werbung schalten
    sowie
  • Handwerklich arbeiten (Hochzeitenfotos, Portraits, etc. anbieten)

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
    E.Nies


  • Für Beiträge sind die jeweiligen Autoren verantwortlich. Ein Artikel gibt ausschliesslich die Meinung seines Autors wieder, nicht die der webpool GmbH. Wenn ein Beitrag nicht der Hausordnung oder den Teilnahmebedingungen entspricht, wende dich bitte an den Hausmeister.
    //foto.studio.de//magazin/tipps/recht/forum Top