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 foto.studio.de / magazin / tipps / recht / forum  29.04.2024 
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 Akt Fotos in Ruine (fware, 16.05.2003, 11:19 Uhr)
(1 Antwort, letzter Beitrag: 16.05.2003, 12:17 Uhr)

Kurz,

Ich möchte Akt-Fotos in einer Ruine machen.
Aussen ist ein Schild "Privatgelände, Betreten auf Eigene Gefahr".

Die Ruine ist aber NICHT abgesperrt und wird von vielen Besuchern im Sommer bevölkert. Ist also öffentlich zugänglich.

Fage:
Darf ich OHNE Genehmigung es Eigentümers (den zu finden wird schon nicht leicht sein) Akt-Fotos dort machen ?
Welche Folgen kann es haben wenn der Eigentümer etwas gegen solche Fotos hat und es später (Veröffentlichung) bemerkt ?
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Zweig einklappen Hausrecht (Dr_Daniel_Koetz Premium , 16.05.2003, 12:17 Uhr)
 Guten Tag,

Sie sprechen die Frage des Hausrechts an. Auf gern genommenen Geländen wie etwa Bahnhöfen, Gaststätten, Kaufhäusern hat der jeweilige Eigentümer (Pächter, Mieter) das Sagen - und das gilt auch für Ruinen.

Allerdings ist in der Praxis wohl nur bekannt, daß insbesondere die Bahn etwas gegen "wilde Fotos" (nicht hinsichtlich des Themas, sondern hinsichtlich der eingeholten Erlaubnis) hat.

Grundsätzlich könnte der Eigentümer die Unterlassung der Veröffentlichung verlangen. Mir ist aber kein Fall bekannt, wo das einmal erfolgt wäre.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Daniel Kötz
http://www.koetzlaw.de


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