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 foto.studio.de / magazin / tipps / recht / forum  29.04.2024 
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 Honorar als Amateurfotograf (Heike1978, 21.08.2001, 13:06 Uhr)
(7 Antworten, letzter Beitrag: 03.09.2001, 14:23 Uhr)

Darf ich als Amateurfotograf ein Shooting gegen Honorar (man könnte es auch Materialkostenbeteiligung nennen) anbieten? Darf ich dies öffentlich tun? Darf ich es tun, wenn Leute mich von sich aus ansprechen? Welche Art von Bildern darf ich anbieten (keine Hochzeitsfotografie, Paßfotos-ist klar)? Darf ich künstlerisches anbieten? Was versteht man darunter?

Danke im voraus für die schnelle Beantwortung! Bin über jeden Hinweis dankbar!
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Zweig einklappen Re[0]: Honorar als Amateurfotograf (Werner2000, 22.08.2001, 23:03 Uhr)
 Hallo Heike,
Soweit mir bekannt ist, kannst Du jede Dienstleistung anbieten, auch gegen entsprechendes Honorar. Du mußt nur darauf achten, dass Du Dich nicht Fotograf schimpst. Der "Fotograf" ist in Deutschland noch geschützt! Du kannst Dich Fotodesigner,Biderdienst oder ähnliches nennen, dann hast Du keine Problem soweit mir bekannt ist!
Viele Grüße
Werner
Zweig einklappen Re[1]: Honorar als Amateurfotograf (jens_werlein, 23.08.2001, 16:37 Uhr)
 das halte ich aber für ein Gerücht!,jede Dienstleistung auch gegen Honorar??,wohl kaum,ich habe überhaupt nichts gegen ambitionierte Amateure,aber wenn dann Honorarforderungen anstehen hat es ja wohl mit Hobby nichts mehr zu tun sondern mit Geld verdienen.
Ich bin gespannt über die fachmännische Auskunft von Herrn Dr.Kötz
Zweig einklappen Honorar als Amateurfotograf? (Dr_Daniel_Koetz Premium , 01.09.2001, 18:26 Uhr)
 Artikel 12 unseres Grundgesetzes garantiert eine umfassende Berufsfreiheit. Wer seine Tätigkeit anmeldet (Gewerbeschein) holen und die Dienstleistungen versteuert, kann fast alles tun.
Wichtig ist aber, daß "nur" Kunstfotos angeboten werden, da für eine Arbeit als Fotograf bestimmte Ausbildungsgänge absolviert werden müssen.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Daniel Kötz
http://www.koetzlaw.de
Zweig einklappen Re[0]: Honorar als Amateurfotograf? (UweBolik, 02.09.2001, 01:23 Uhr)
 Sehr geehrter Herr Dr. Kötz,

würden Sie bitte, um Klarheit in die Angelegenheit zu bekommen, den Begriff "Kunstfoto"
noch definieren?

Ich vermute, dass es hierfür keiner Definition gibt und es im Streitfall auf die Einschätzung des jeweiligen Richters angekommt?

Leider schafft dies weder Rechtssicherheit für
den gelernten Fotografen, noch für Fotokünster
oder Designer.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Bolik
Zweig einklappen Re[1]: Honorar als Amateurfotograf? (Dr_Daniel_Koetz Premium , 03.09.2001, 10:39 Uhr)
 Sie haben Recht: Es kommt auf die Auffassung der entscheidenden Gerichtsinstanz an, die jeden Einzelfall begutachten muß. Es gibt zwar allgemeine Grundsätze, doch diese hier wiederzugeben halte ich für untunlich.

Mit freundlichem Gruß,

Dr. Daniel Kötz
http://www.koetzlaw.de
Zweig einklappen Kunst? (FotoBjoern, 03.09.2001, 11:38 Uhr)
 Mich würde jetzt doch interessieren, ob es irgendwo wenigstens Anhaltspunkte gibt, wie sich "Kunst" von "nicht-Kunst" abtrennen läßt.

Gerüchteweise habe ich gehört, daß nur Hochzeits- und Portraitfotografie (Bewerbungsfotos) im Studio nicht unter "Kunst" fallen. Stimmt das so?

Auch wenn es letztendlich keine Rechtssicherheit zu geben scheint, müßten sich doch wenigstens Anhaltspunkte finden lassen, wie bisher geurteilt wurde? Gibt es da Urteile von Landes- oder Bundesgerichtn oder müßte ich jetzt zum lokalen Gericht (Welches ist da eigentlich zuständig?) gehen und dort erfragen, ob es in der Vergangenheit bereits entsprechende Urteile gab und welche Akten öffentlich einzusehen sind?

Björn
Zweig einklappen Re[1]: Honorar als Amateurfotograf? (Dr_Daniel_Koetz Premium , 03.09.2001, 14:23 Uhr)
 Sie haben Recht: Es kommt auf die Auffassung der entscheidenden Gerichtsinstanz an, die jeden Einzelfall begutachten muß. Es gibt zwar allgemeine Grundsätze, doch diese hier wiederzugeben halte ich für untunlich.

Mit freundlichem Gruß,

Dr. Daniel Kötz
http://www.koetzlaw.de


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