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Duesseldorf, 27. Juni 2000
Bereits im April 2000 hatte Bundeswirtschaftsminister Werner Mueller signalisiert, die von 1933 stammenden Vorschriften abzuschaffen. Wie der Arbeitskreis Electronic-Commerce des dmmv empfiehlt, muesse man sich den internationalen Marktgegebenheiten der Internet-Economy auch in Deutschland anpassen. Eine moegliche Teilliberalisierung als Kompromissloesung, wie immer sie ausfallen mag, ist abzulehnen. Andernfalls sei eine Verlagerung der Firmenniederlassungen ins "liberalere Ausland" die Folge, was von einigen E-Commerce Anbietern bereits angekuendigt worden ist.
Ausloeser der Diskussion auf politischer Ebene ist die juengst vom Europaeischen Parlament verabschiedete E-Commerce-Richtlinie, die das sogenannte Herkunftslandprinzip festschreibt. Das bedeutet, dass Anbieter von Waren und Dienstleistungen im elektronischen Handel sich nach der Rechtsordnung des Landes ihrer Niederlassung richten muessen. "Deutschland hat in Europa mit die restriktivsten Vorschriften hinsichtlich der Gewaehrung von Rabatten und Zugaben. Daher muss eine Diskriminierung von in Deutschland niedergelassenen Anbietern und auch der Verbraucher aufgrund der Vorenthaltung bestimmter Geschaeftsmodelle und Preisnachteile beseitigt werden", fordert Alexander Felsenberg, Vizepraesident und Geschaeftsfuehrer des dmmv. Deutschland kann sich den Marktentwicklungen im elektronischen Handel nicht derart verschliessen. Verschaerfter internationaler Wettbewerb, innovative Geschaeftsmodelle sowie dynamische Preisfindungsmechanismen stellen immer neue Herausforderungen fuer Internet-Unternehmen dar.
Ferner ist zu beruecksichtigen, dass der Mittelstand mit unguenstigeren Kostenstrukturen als Nischenanbieter gegenueber Grossunternehmen gerade in einer Phase zunehmender Unternehmenskonzentrationen in der New Economy benachteiligt ist. Die Vergabe von Rabatten und die Bildung von Einkaufsgemeinschaften koennen u.a. zu einer Staerkung des Mittelstandes beitragen, so Felsenberg. Die geltenden Vorschriften sind nicht mehr zeitgemaess. Eine differenzierte Preispolitik, individuelle und flexible Preisgestaltung sollten in Zeiten grenzueberschreitenden elektronischen Handels und zunehmenden Wettbewerbdrucks moeglich sein. Die hohe Preistransparenz und Konkurrenz muessen eine kundenspezifische Preisgestaltung erlauben. Die bestehenden gesetzlichen Restriktionen verhindern gezielte Werbung um bestimmte Kundengruppen sowie das Aushandeln eines Vorteils zu Gunsten des Verbrauchers. Dessen Verhandlungsposition wird somit geschwaecht. So sollte es moeglich sein, dass einem Verbraucher, der bewusst einen bestimmten Anbieter bevorzugt, von diesem auch ein Rabatt gewaehrt werden kann. Ferner sollten auch im weltweiten Internet bereits praktizierte Geschaeftsmodelle wie Power-Shopping in Deutschland moeglich sein.
Nach Empfehlung des dmmv-Arbeitkreises Electronic Commerce muss dem Konsument auch die Moeglichkeit einer Zugabe oder eines Mengenrabattes eingeraeumt werden koennen, wenn er in seinem Warenkorb eine bestimmte Menge ordert oder ueber eine bestimmte Kaufsumme kommt. Darueber hinaus ist auch der Entwicklung Rechnung zu tragen, dass vermehrt Produktgemeinschaften, Co-Branding betrieben bzw. Kopplungsgeschaefte (z.B. kostenloses Handy mit Kartenvertrag) angeboten werden, die bislang gegen das geltende -Zugabenrecht verstossen. Andererseits ist nach Ansicht des dmmv durch das Wettbewerbsrecht oder die Preisangabenverordnung eine ausreichende rechtliche Handhabe gegeben, negative Begleiterscheinungen zu verhindern und schuetzenswerte Interessen zu verfolgen. "Es muss ferner sichergestellt werden", so Rechtsanwalt Burkard Luhmer, Referent fuer E-Commerce im dmmv, "dass die Rechtsprechung im Falle einer Abschaffung der Gesetze den damit verbundenen Zweck nicht wieder konterkariere. Dementsprechend ist auch Anpassung bzw. Harmonisierung anderer Gesetze wie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder die Preisangabenverordnung vorzunehmen."
Kontakt: Deutscher Multimedia Verband Burkard Luhmer Referent fuer E-Commerce Tel. 0211 600 456 27 mailto:luhmer@dmmv.de
Sabine Koester-Hartung Referentin Recht Tel. 0211 600 456 23 mailto:koester-hartung@dmmv.de
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