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Alle Themen anzeigen Fotorecht (BenjaminS, 28.06.2005, 19:07 Uhr) | (3 Antworten, letzter Beitrag: 30.06.2005, 10:12 Uhr)
Guten Tag zusammen,
vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen.
Vor kurzem habe ich Fotos von einem Bekannten gemacht. Die Fotos hat er dann auf einer CD von mir bekommen. Da ich keinen Kontakt mehr zu ihm haben will (private Gründe) möchte ich nicht das die von mir gemachten Fotos weiter verwendet werden(z.b. auf seiner privaten Homepage). Kann ich ihm das irgendwie verbieten, oder sind die geschenkten Fotos jetzt sein Eigentum?
Hoffe das es da irgendwo eine Regelung gibt.
Gruß Benjamin |
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| Re[0]: Fotorecht (fware, 30.06.2005, 09:14 Uhr) | | Die Frage ist ob die Bilder im Auftrag entstanden sind.
Wenn dein Bekannter Dich gebeten hat von Ihm Bilder zu machen kannst Du kaum was gegen eine unentgeldliche Veröffentlichung machen. Ich glaube das war der §65 oder §66 in UHRG.
Ansonsten bist Du der Urheber und kannst über die Veröffentlichung und Verbreitung entscheiden, also auch ein Verbot erteilen. | | Sorry ist §60 (fware, 30.06.2005, 09:37 Uhr) | | | |
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