(1 Antwort, letzter Beitrag: 15.10.2006, 13:27 Uhr)
Hallo,
habe folgende Problematik
Über Person A wird in einer Zeitung berichtet. Die Zeitung verbreitet eine Unwahrheit und findet überdies ein Bild von A auf einer Internetseite , A mit Freunden abgebildet ist. Dieses Bild wird ebenso abgedruckt mit URL Angabe und Hinweis, dass A auf dem Bild zu sehen ist. Alle Personen bekommen kleine schwarze Balken auf die Augen.
Frage mich nun, was A machen kann.
a) Wohl Unterlassungsklage wegen unrichter Behauptung bzw Gegedarstellungsanspruch.
b) Wegen dem Bildnis frage ich mich, ob dem Bildersteller, sagen wir mal, es sei eine Person B, die die Internetseite betriebt, Rechte zustehen. Grundsätzlich hat der Bildersteller ja ein Urheberrecht, aber ist es durch die Presse eingeschränkt? Wer kennt sich aus?
Danke für Antworten!
Franz |