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 foto.studio.de / magazin / tipps / recht / forum  02.05.2024 
 Recht-Forum

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 persönlichkeitsRecht im öffentlichem Raum (ursula_m, 22.05.2003, 16:43 Uhr)
(6 Antworten, letzter Beitrag: 05.06.2003, 09:57 Uhr)

Ich bin gegen meinen Willen nackt an der Isa fotografiert worden. Als ich den Fotografen zur Rede stellte und die Vernichtung meiner Aufnahmen verlangte,weigerte er sich. So lange ich ihm keine Veröffentlichung nachweisen könne, hätte ich kein Recht auf die Nacktfotos von mir. Das kann doch wohl nicht stimmen! Wie kann ich mich wehren?
danke
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Zweig einklappen Fotos (fware, 26.05.2003, 09:05 Uhr)
 Also wenn ich das so sehe dann,

hast Du Dich in der Öffentlichkeit nakt ausgezogen um Dich zu sonnen. Da es KEIN befriedetes Gründstück ist kann man Dich so fotografieren.

Nur,

Jede Verwendung ist OHNE Deine Zustimmung verboten. Der "Fotograf" darf die Bilder also nur selber anschauen, darum hat er sie ja wohl gemacht, aber NICHT veröffentlichen.

Eine Herausgabe der Bilder/Negative wird nicht drin sein.

Es wäre gut gewesen die Adresse zu notieren (Ausweis) und dann schriftlich das Verbot zu wiederholen. Mehr wird nicht drin sein, oder Herr Kötz ?

Die harte Lösung,
Freunde Auftreiben, Kamera abnehmen und Film raus.
Das könnte aber eine Anzeige wegen Nötigung nach sich ziehen, dann müsste der "Fotograf" aber erklären was und wie er fotografiert hat und dass wird er sich sicher überlegen und NICHTS machen.
Zweig einklappen Re[0]: Fotos (jumpin_jens_flash, 27.05.2003, 17:00 Uhr)
 ...ich hoffe schwer auf eine antwort von "unserem rechtsanwalt"....weil die aussage von "fware" ist in einem rechtsforum ...
1.wohl komplett falsch
2.einfach unangebracht
3.halbwissende sollten hier einfach keine aussagen machen ...nur um was zu schreiben...
Zweig einklappen <Kein Titel> (fware, 28.05.2003, 09:04 Uhr)
 Und Unwissende sollten überhaupt nichts schreiben.
Zweig einklappen Re[0]: Fotos (jens_werlein, 28.05.2003, 20:24 Uhr)
 Da möchte ich doch auch wirklich um die fachkundige Meinung des Herrn Dr.Kötz bitten.

meines Erachtens muss sich niemand, auch nicht im öffentlichen Bereich, gegen seinen Willen fotografieren lassen, ob jetzt bekleidet oder nicht , fällt da gar nicht ins Gewicht.
Es gibt da wohl eine Einschränkung bei Personen des öffentlichen Interesses (Presseberichterstattung,Politiker,etc).Das scheint mir aber in diesem Fall auch nicht zu greifen.Privatpersonen geniesen da schon einen Schutz.
Zweig einklappen die Lösung liegt so nah... (Nostromo1970, 29.05.2003, 01:38 Uhr)
 ...nur 2 Klicks entfernt:

http://foto.studio.de/magazin/tipps/recht/urteile?id=41225&cmd=Anzeig en

Tja, wo der Jens recht hat, hat er recht!!
Zweig einklappen Stimmt das Herr Dr. D. Kötz (ursula_m, 05.06.2003, 09:56 Uhr)
 und was kann ich machen?


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