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Alle Themen anzeigen Fotostudio (dirk2111, 17.05.2002, 10:31 Uhr) | (3 Antworten, letzter Beitrag: 13.06.2002, 13:26 Uhr)
Hallo und guten Tag, meine Frage: Da ich die Fotografie neben beruflich betreibe, was schon fast kein Nebenberuf mehr ist und ich mich Freier Bildjournalist nenne , womit ich Gewerbeschein und anmelden eines Gewerbes umgehe, darf ich nun ein Fotostudio eröffnen ? Und zweitens: Darf ich Werbung betreiben z.B Flugblätter in Zeitungen oder Aushänge in Geschäften ?
vielen dank im voraus
Dirk |
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| Fotostudio eröffnen? (Dr_Daniel_Koetz , 21.05.2002, 00:14 Uhr) | | Hier meine Antwort:
http://foto.studio.de/magazin/tipps/recht/forum?f_cmd=anzeig
en&f_modus=thread&f_beitrag_id=345937&f_part_id=345937&f_forum=Fo
to_Recht_Forum#a345937
Mit freundlichem Gruß,
Dr. Daniel Kötz http://www.koetzlaw.de | | Re[0]: Fotostudio (BeautyShooter, 12.06.2002, 19:44 Uhr) | | Hallo, bei mir läuft es ähnlich. Mein Gewerbe lautet auf "Produktion und Vertrieb von Bildmaterial aller Art", bin deshalb auch IHK-Zwangsmitglied geworden. Ich werde zum 01.10.2002 ein Ladenlokal (15 Meter Schaufensterfron, ca 120 qm) in der Dortmunder Innesnstadt (Fußgängerzone!) anmieten, ca 50 Meter weiter hat ein Fotografenmeister sein Studio. Stress ist also vorprogrammiert.
Was ich dort n i c h t machen werde, sind Passbilder, Bewerbungsfotos, Hochzeitsfotos und ähnlichen Quatsch. Meine Arbeit bezieht sich ausschließlich auf die künstlerische Abbildung lebender Personen, sowohl bekleidet, als auch unbekleidet. Weiterhin werde ich dort regelmäßig Beauty- und Aktworkshops abhalten.
Ich werde auch nicht als Fotostudio, sondern als Atelier-Galerie auftreten und neben meinen Werken auch die anderer Künstler anbieten.
Habe ich etwas nicht beachtet, oder kann die Handwerkskammer hier ein Veto einlegen ?
Herzlichen Gruß Udo Wulms www.beautyfotos.de | | Fotostudio und gewerbliche Fotografie (Nostromo1970, 13.06.2002, 13:26 Uhr) | | Hallo Udo,
na, das ist bei Dir ja wirklich eine spannende örtliche Lage - halte uns doch mal auf dem Laufenden, ob Dir Dein "Nachbar" Ärger macht.
Ohne Herrn Dr. Kötz vorgreifen zu wollen, mußt Du und auch die anderen, die ja in genau diesem Forum diesen Punkt immer wieder aufgreifen (ist ja auch verständlich) beachten, dass dies eine sehr komplexe Materie ist, für die es zahllose Einzelentscheidungen per Gerichtsurteil gibt. Es kann also keine Pauschal-Antwort geben, dass die Gesetzeslage so und so sei, es werden zur Interpretation und zur Anwendung auf den Einzelfall anhand der existierenden Gesetze immer wieder von den unterschiedlichsten Instanzen zum Teil absolut gegensätzliche Urteilssprüche verkündet!
Ich habe hier vor ca. einem Jahr ein Buch vorgeschlagen, welches diesen Komplex nahezu abschließend abdeckt, nämlich das BFF-Handbuch "Basiswissen". Dieses gibt auch zahllose Tipps zur Existenzgründung als Foto-Designer.
Zu Uwe aber noch ein konkreter Hinweis: Meines Erachtens hast DU schon einen Schritt getan, der Deine Position erheblich schwächt, denn Du hast ein Gewerbe angemeldet! Wenn Du dies tust, kannst Du Dich später sehr, sehr schwer herauswinden mit dem Hinweis auf künstlerische Arbeit, denn ein Künstler hat eben typischerweise kein Gewerbe... Verstehst Du die Problematik? Du hast mit "Vorsatz" und Unterschrift ein GEWERBE angemeldet - dies darf zur Bilderstellung nur ein gelernter Fotograf mit Meisterbrief. Jemand, der als Künstler arbeitet, meidet diesen Vorgang wie der Teufel das Weihwasser.
Natürlich trotzdem alles Gute und Erfolg! Andreas |
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